Die internationale Normenreihe ISO 3834 legt schweißtechnische Qualitätsanforderungen an Hersteller fest und regelt die Grundsätze zur Qualitätssicherung von schmelzgeschweißten Bauteilen und Konstruktionen und erfasst das Schweißen in der
Serienfertigung,
Einzelfertigung,
Instandsetzung
Anlaufstelle seit 2004
und betrifft alle schweißtechnischen Anwendungsbereiche. Sie übernimmt die Funktion eines Qualitätsmanagementsystems im Bereich Schweißen und definiert somit Qualitätsanforderungen für Schweißarbeiten. Sie gibt darüber hinaus einen Leitfaden zur Steuerung des Qualitätsmanagements für den Prozess Schweißen. Vor allem in Nordeuropa ist die ISO 3834 Voraussetzung für viele schweißtechnische Anwendungsgebiete und somit potenziellen Aufträgen. Zu nennen sind u.a. gesetzlich ungeregelte Bereiche wie
allgemeiner Maschinenbau
allgemeiner Anlagenbau
allgemeiner Fahrzeugbau
als Grundlage von Werksnormen
Gleichzeitig dient die ISO 3834 als Basis für die Erfüllung der Normanforderungen in spezifischen Anwendungsregelwerken wie z. B. DIN EN 1090 und DIN EN 15085. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834 ist also erster Schritt hin zu spezifischeren Schweißtechnischen Produkten.
Die ISO 3834 besteht aus 5 Teilen:
Teil 1: Kriterien für die Auswahl der geeigneten Stufe der Qualitätsanforderungen
Dieser Teil beinhaltet Kriterien für die Auswahl der Nachweisstufe in Abhängigkeit von den schweißtechnischen Anforderungen. Aspekte die u.a. ausschlaggebend sind:
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Welche Sicherheitsanforderungen gelten für meine Produkte? (der Gefährdung die im Versagensfall von der Konstruktion ausgeht (Schadensfolge))
Wie vielschichtig ist die Herstellung?
Für welchen Anwendungsbereich wird produziert?
Welche Werkstoffe werden verwendet? (metallurgische Probleme?)
Welche Qualitätsanforderungen gelten für meine Produkte?
Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen
Teil 2 beinhaltet die minimalen Anforderungen an ihr Qualitätsmanagement. Für die Zertifizierung muss ein Qualitätsmanagementsystem mit angemessener Dokumentation (z.B. Checklisten) eingerichtet werden. Dafür muss u.a. nachgewiesen werden, dass
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diese Art der Dokumentation im Unternehmen verbindlich eingeführt wurde,
die Dokumentation mindestens alle in Teil 5 genannten Kriterien umfasst,
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allen Mitarbeitern bekannt ist.
Darüber hinaus muss in Ihrem Unternehmen eine Schweißaufsichtsperson (IWS), mit entsprechenden Kenntnissen im Bereich der Planung, Ausführung und Überwachung der schweißtechnischen Fertigung (z. B. International Welding Engineer). Diese muss auch nachweislich die Verantwortung und die Befugnisse entsprechend DIN EN ISO 14731 zur Sicherstellung des Prozesses besitzen. Darüber hinaus werden Schweißer mit gültiger Prüfbescheinigung nach ISO 9606ff und bei vollmechanischen, sowie automatischen Schweißverfahren Maschinenbediener mit gültiger Bescheinigung nach ISO 14732 und ISO 14555 verlangt. Für zerstörungsfreie Prüfungen ist zertifiziertes Prüfpersonal nach ISO 9712 erforderlich. Es sind Verfahrensqualifikationen (WPQR) nachzuweisen und Schweißanweisungen (WPS) sind notwendig. Der Nachweis über die Teilnahme an Schulungen ist ebenfalls wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung.
Teil 3: Standard-Qualitätsanforderungen
Für Teil 3 gelten ähnliche Anforderungen, wie für Teil 2. U.a. muss
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die Qualitätssicherung in Form eines Handbuches oder über Verfahrens- und Arbeitsanweisungen vorhanden sein,
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eine Schweißaufsichtsperson (IWS) ist notwendig für die Planung, Ausführung und Überwachung der schweißtechnischen Fertigung,
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qualifizierte Schweißer- und Bediener sind notwendig,
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ISO 3834 – Basis der schweißtechnischen Qualitätssicherung
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und Schweißanweisungen (WPS) sind notwendig.
Es gelten jedoch etwas geringere Anforderungen in den zu erfüllenden Punkten in den einzelnen Abschnitten als in der ISO 3834-2 (z.B. Fertigungsplanung (10.1), Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit (17), Qualitätsberichte (18)).
Teil 4: Elementare Qualitätsanforderungen
Teil 4 ist der allgemeinste Anforderungsteil, sodass
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keine Forderung nach einer Schweißaufsichtsperson besteht (Kundenvorgaben beachten),
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qualifizierte Schweißer- und Bediener sind weiterhin notwendig,
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Verfahrensqualifikationen (WPQR) sind nicht notwendig (Kundenvorgaben beachten),
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Schweißanweisungen (WPS) sind nicht notwendig (Kundenvorgaben beachten),
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komplette Abschnitte fehlen (z.B. Wärmebehandlung (13), Prüfung vor, während und nach dem Schweißen (14), Kalibrierung (16)),
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Abschnitte sind wesentlich kürzer gefasst (z.B. Ausrüstungen (9)).
Nach wie vor hat der Hersteller jedoch eine Grundverantwortung, sodass Sie auch weiterhin Grundkenntnisse der schweißtechnischen Qualitätsanforderungen für die jeweils erforderliche Fertigungsüberwachung besitzen müssen.
Teil 5: Dokumente, deren Anforderungen erfüllt werden müssen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach DIN EN ISO 3834-2, DIN EN ISO 3834-3 oder DIN EN ISO 3834-4 nachzuweisen
Teil 6: Richtlinie zur Einführung der Normenreihe ISO 3834